Bewertungen von Mitbewerbern und Ex-Mitarbeitern löschen
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Interessenkonflikte sind ein klarer Verstoß gegen die Google-Richtlinien – so erkennen Sie sie.
Interessenkonflikt laut Google
Google untersagt Bewertungen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht – etwa wenn Mitbewerber ein Konkurrenzunternehmen bewerten oder ehemalige Mitarbeitende ihren früheren Arbeitgeber.
Hinweise auf Mitbewerber
Auffällig sind Profile, die einen Konkurrenzbetrieb loben und Ihren Betrieb abwerten, oder Bewertungen mit Branchenwissen, das ein normaler Kunde kaum hätte.
Bewertungen ehemaliger Mitarbeitender
Kritik am Arbeitgeber gehört auf Arbeitgeberportale, nicht in Kundenbewertungen. Bewertungen, die erkennbar aus einem Arbeitsverhältnis stammen, lassen sich deshalb häufig beanstanden.
